Forschung­skom­mis­sion der Fak­ultät NW

Aufgaben:
Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus der Forschungsreserve (s. a. Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs - FK) für die Durchführung von fakultätsinternen Forschungsprojekten (Entwicklungs- und Starthilfeprojekte, Tagungen mit Forschungsbezug). Im Vordergrund steht die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Im Jahr 2024 wurden an Sach- und Personalmitteln 29.265 EUR (beantragte Mittel = 32.760 EUR) bewilligt. Es konnten weiterhin in vergleichbarer Größenordnung wie vor der Corona-Pandemie Reisemittel in Höhe von 13.468 EUR zugewiesen werden (beantragte Mittel = 46.478 EUR).

Mitglieder:
Die Departments Chemie, Physik und Sport & Gesundheit sind jeweils mit zwei Mitgliedern in der Forschungskommission NW (s. TOP 4.6 der 84. Sitzung des FR NW am 18.04.2012 bzw. TOP 4.7 der 97. Sitzung des FR NW am 04.09.2013) vertreten.

  • Dr. Oliver Seewald, Department Chemie (Sprecher)
  • PD Dr. Hans Egold, Department Chemie
  • Dr. Harald Herrmann, Department Physik
  • Prof. Dr. Cedrik Meier, Department Physik
  • Dr. Almut Schmid, Department Sport & Gesundheit
  • Prof. Dr. Matthias Weigelt, Department Sport & Gesundheit

Der Forschungsdekan der Fakultät NW, Prof. Dr. Jan Paradies, steht der Kommission als beratendes Mitglied zur Verfügung (s. TOP 4.1 der 189. Sitzung des FR NW am 21.02.2024).

Zur Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung der Formulare für Sach- und Personalmittel bzw. Reisebeihilfe an den Dekan. Die Anträge für Sach- und Personalmittel sollten ebenfalls als PDF-Datei an den Sprecher der Kommission, Dr. Oliver Seewald, eingereicht werden.

Es wird dringend um Beachtung der FÖRDERUNGSRICHTLINIEN für die Zuweisung von Mitteln aus der Forschungsreserve (Stand: 17. Oktober 2023) gebeten. Falls aufgrund von Mittelknappheit nicht alle Anträge in Höhe der beantragten Summe bezuschusst werden können, behält sich die Forschungskommission NW vor, auf Basis der FÖRDERUNGSRICHTLINIEN folgende internen Vergaberichtlinien anzuwenden:

  • Sach- und Personalmittel für Starthilfeprojekte
    Der Nachwuchscharakter wird stark berücksichtigt. Die Promotion der antragstellenden Nachwuchswissenschaftler*innen sollte nicht länger als 6 Jahre zurück liegen. Erstanträge von Nachwuchswissenschaftler*innen werden bevorzugt behandelt. Nachwuchswissenschaftler*innen, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, oder Stipendiat*innen werden bevorzugt behandelt. Das Starthilfeprojekt soll als Vorarbeit einem Projektantrag (öffentliche Förderung) dienen. Es wird ein maximaler Zuschuss in Höhe von 8.000 Euro gewährt. Mit der Vergabe von Fördermitteln (Sach- und Personalmittel) ist die Pflicht zum Bericht über die erzielten Ergebnisse (bei Förderinstitutionen eingereichte Anträge) an den Dekan verbunden. Die Berichte sind spätestens bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Die Berichte werden von der Forschungskommission der Fakultät NW geprüft.
  • Reisebeihilfen:
    Bei Tagungsreisen muss ein eigener Vortrag über die Forschungsarbeiten des Antragstellenden gehalten werden oder ein Poster über die Forschungsarbeiten präsentiert werden. Bezuschusst werden Tagungsgebühr und Reisekosten (An- und Abreise), die Aufenthaltskosten (Tagegeld, Übernachtungsgeld) werden nicht erstattet. Der maximale Zuschuss aus FK-Mitteln bei einer Tagungsreise beträgt 400 Euro. Maximal werden 2 Tagungsreisen pro Antragsteller*in bezuschusst. Der Antrag muß vor Antritt der Reise gestellt werden.

Termine für Anträge für 2025:

  • Personal- und Sachmittel bis zum 31. März 2025,
  • Reisemittel nach Möglichkeit ebenfalls bis zum 31. März 2025, um eine sachgerechte Mittelvergabe zu gewährleisten. Unterlagen z.B. zur Annahme von Tagungsbeiträgen etc. können nachgereicht werden.