Habilitation an der Fakultät für Naturwissenschaften

Die Habilitation ist der förmliche Nachweis der Befähigung zur selbständigen Vertretung eines wissenschaftlichen Faches in Forschung und Lehre (Lehrbefähigung). Sie ist Voraussetzung für die Verleihung einer venia legendi (Lehrbefugnis).  Die Fachgebiete, in denen eine Habilitation in der Fakultät für Naturwissenschaften möglich ist, und die Details zum Verfahren sind in der Habilitationsordnung bzw. in der Änderungssatzung zur Habilitationsordnung (31. März 2021) dargelegt.

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