Pro­mo­ti­on an der Fa­kul­tät für Na­tur­wis­sen­schaf­ten

Die Fakultät für Naturwissenschaften verleiht aufgrund eines Promotionsverfahrens, in dem die Kandidatin oder der Kandidat ihre bzw. seine Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit nachzuweisen hat, einen der nachfolgenden Grade:

  • den Grad eines Doktors der Natorwissenschaften (Dr. rer. nat.) in den Fächern Chemie, Ernährungswissenschaften, Physik und Trainings-/Neurowissenschaften,
  • den Grad eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) in den Fächern Haushaltswissenschaften, Sachunterrichtsdidaktik und Sportwissenschaften,
  • den Grad eines Doktors der Medizinwissenschaften (Dr. rer. medic.) im Fach Sportmedizin.

Von der Regel kann bei Promotionsarbeiten mit entsprechenden Schwerpunkten abgewichen werden. Hierüber entscheidet der zuständige Promotionsauschuss aufgrund eines begründeten Kurzantrags der Doktorandin bzw. des Doktoranden, der mit dem Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren zu stellen ist.

Über­sicht über die wich­tigs­ten Schrit­te auf dem Weg zur Pro­mo­ti­on:

Grundlage für die Promotion in der Fakultät NW bildet die Promotionsordnung. Hier werden neben den Voraussetzungen auch die einzelnen Details definiert.

  1. Antrag auf Anerkennung als Doktorand*in bei der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden des betreffenden Departments (empfohlen)
  2. Betreuungszusage über die Annahme als Doktorand*in
  3. Betreuungsvereinbarung zwischen Doktorand*in und Betreuer*in (empfohlen)
  4. Einschreibung der Doktorandin/des Doktoranden
  5. Anfertigung der Dissertation: Monographisches Werk oder kumulativ in deutsch oder englisch
  6. Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren: Genehmigung des Antrages = Eröffnung des Promotionsverfahrens
  7. Fertigstellung der Gutachten: Die Gutachter haben in der Regel maximal sechs Wochen Zeit für die Erstellung der Gutachten
  8. Auslage der Dissertation und der Gutachten: Die Dissertation und die Gutachten werden zwei Wochen der (eingeschränkten) Hochschulöffentlichkeit zugänglich gemacht.
  9. Frist für Stellungsnahme: Eine Woche
  10. Mündliche Prüfung: Bericht über Dissertation, Disputation, Prüfungsgespräch (Dauer ca. 1-1,5 Stunden)
  11. Publikation der Dissertation
    Frist für die Abgabe der Pflichtexemplare: 1 Jahr
    Die Publikation umfasst ein Exemplar für die Fakultät und eine öffentliche Publikation der Dissertation. Hier gibt es vier Optionen:
    - Verlag: Mindestauflage 150 Exemplare, 2 Belegexemplare für die Universitätsbibliothek
    - Universitätsbibliothek: elektronische Version + ein Printexemplar 
    - Veröffentlichung in elektronischer Form durch einen gewerblichen Verleger als Open Access-Veröffentlichung unter einer allgemein gültigen Lizenz (CC-Lizenz), 2 Belegexemplare für die Universitätsbibliothek
    - Verbreitung als Parallelveröffentlichung in gedruckter und elektronischer Form im „Book on demand"-Verfahren, 2 Belegexemplare für die Universitätsbibliothek
  12. Urkundenübergabe