Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Die Fakultät für Naturwissenschaften berät Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Auslandsstudiums. Leider sind einige bürokratische Hürden zu beachten, die aber dabei helfen sollen, Ihre im Ausland erbrachten Studienleistungen möglichst reibungslos anzuerkennen. Bitte beachten Sie daher die Informationen des International Office (IO), insbesondere auch die dort bereitgestellte Leitline zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland (Stand 01.03.2017).
Im folgenden sind die wesentlichen Punkte der Leitlinie "Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland" zusammengefasst:
- Für alle Auslandsaufenthalte zu Studienzwecken sollen Learning Agreements abgeschlossen werden.
- Die Dokumentvorlagen für die Learning Agreements für die drei Gruppen ERASMUS+, Übersee-Partnerhochschulen und Free Mover sind zentral auf den Webseiten des IO bereitgestellt: Austauschstudierende Outgoing - Download .
- Das Learning Agreement besteht immer aus mindestens zwei Teilen, einer Zusage der Anerkennung (Teil A, vor dem Aufenthalt) und der tatsächlichen Anerkennung (Teil C).
- Die Person, die eine Anerkennung zusagt, muss mit der Person, die die Leistung aus dem Ausland tatsächlich anerkennt, identisch sein.
- Auf dem Learning Agreement kann jede einzelne anzuerkennende Veranstaltung mit einer Paraphe des fachlich Verantwortlichen bestätigt werden. Das gesamte Learning Agreement muss in seiner Gesamtheit vom Prüfungsausschuss oder einer beauftragten Person unterzeichnet werden.
- Die Zeichnungsberechtigungen in der Fakultät für Naturwissenschaften sind für die Gruppen ERASMUS+, Übersee-Partnerhochschulen und Free Mover einheitlich geregelt. Ausschließlich zeichnungsberechtigt sind:
- Für Studierende in den Fachstudiengängen Chemie, Physik und Sport: Die/der Vorsitzende und die/der stellv. Vorsitzende des entsprechenden Prüfungsausschusses .
- Für Studierende in den Lehramtsstudiengängen: Die jeweiligen Fachvertreter/ Fachvertreterinnen im Zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt, s. Auflistung im WEB-Angebot des PLAZ .
- Für Studierende in den Fachstudiengängen Chemie, Physik und Sport: Die/der Vorsitzende und die/der stellv. Vorsitzende des entsprechenden Prüfungsausschusses .
- Für die Gesamtanerkennung des Learning Agreements (Unterschrift unter dem Agreement) ist im Grundsatz immer diejenige Fakultät zuständig, an der die Studierenden eingeschrieben sind.
- Die Anerkennung der einzelnen Veranstaltungen (Paraphe) obliegt immer dem Zuständigen der jeweiligen Fakultät, an der die Einzelveranstaltung anerkannt werden soll (gemäß Punkt 6.) und kann somit von der Fakultät, die die Gesamtunterschrift leistet, abweichen.
- Eine zugesagte Anerkennung von Leistungen muss i.d.R. nach dem Auslandsaufenthalt auch in der zugesagten Form anerkannt werden. Soll eine Leistung nicht oder nicht in vollem Umfang anerkannt werden, muss die Fakultät nachweisen, warum eine (vollständige) Anerkennung nicht möglich ist. Die Studierenden haben eine Mitwirkungspflicht, d.h. sie müssen ihrerseits für die Anerkennung erforderliche Dokumente vorlegen und ggf. am Nachweis der ordentlichen Erbringung der Leistung mitwirken.
Auslandsbeauftragte in der Fakultät für Naturwissenschaften
Prof. Dr. Dirk Kuckling
Organische Chemie - Arbeitskreis Kuckling
Professur für Organische und Makromolekulare Chemie


Dr. Astrid Kämpfe
Sportdidaktik und -pädagogik
Studiengangsleitung der Lehramtsstudiengänge Sport für Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg

donnerstags 9:30-10:30 Uhr via Zoom (https://zoom.us; Meeting-ID: 762 548 5490) - Sie gelangen hier zunächst in einen Warteraum und ich lasse Sie der Reihenfolge nach in den Meetingraum ein.

Montags 13:00 - 14:00 Uhr für Studierende
Ärztliche Sprechstunde nach Vereinbarung
Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies
Fachdidaktik Hauswirtschaft (Konsum, Ernährung, Gesundheit)
Fachdidaktik Hauswirtschaft (Ernährung, Konsum, Gesundheit)

Aufgrund der aktuellen Situation finden keine persönlichen Sprechstunden statt.
Sie haben die Möglichkeit über den PANDA-Kurs "Z.EXT.00122 Sprechstunden Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies" einen Sprechstundentermin per Telefon oder Video mit mir zu vereinbaren.

Wichtig:
Die Sprechstunden erfolgen aufgrund der aktuellen Umstände ausschließlich telefonisch.
Dienstags von 11 - 12.30 Uhr