
Auch für Studieninteressierte mit Fachhochschulreife besteht die Möglichkeit des Zugangs zu den Bachelorstudiengängen im Department Chemie und im Department Physik. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass vor der Einschreibung
nachgewiesen werden können. Grundlage hierfür ist § 49, Absatz 10 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, in Kraft seit 01.01.2007 (HG2007, s.a. § 66, Absatz 6 des Hochschulgesetzes des Landes NRW vom 30.11.2004), das an der Universität Paderborn durch eine im Februar 2006 beschlossene Rahmenordnung umgesetzt ist und zum WS 2006/2007 in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Bachelorstudiengänge verankert wurde.
Zur Feststellung der Allgemeinbildung auf Hochschulniveau sind Eignungsprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik abzulegen. Die Eignungsprüfungen erfolgen in der Hochschule in Form von Klausuren (Dauer 60 - 90 Minuten), die bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres abzuschließen und zu bewerten sind. Bei Nichtbestehen einzelner Prüfungen ist jeweils eine einmalige Wiederholungsklausur möglich. Zur Vorbereitung auf die Prüfungen werden Kurse angeboten (Umfang ca. 60 Unterrichtsstunden/Fach). Der Besuch der Kurse ist freiwillig. Mehr Infos s. Webangebot der zentralen Studienberatung.
Der Nachweis der studiengangbezogenen besonderen fachlichen Eignung erfolgt über eine überdurchschnittliche Note (besser als 2,5) im Schulzeugnis im Fach Chemie bzw. im Fach Physik. Ist dies nicht der Fall, kann dieser Nachweis auch durch eine erfolgreich absolvierte mündliche Prüfung durch den Prüfungsausschuß des Departments Chemie bzw. des Departments Physik erbracht werden. Näheres ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Dieses Auswahlverfahren soll eine optimale Passung zwischen Fähigkeiten und Neigungen der Studienbewerber zum einen und den Anforderungen des jeweiligen Bachelorprogramms zum anderen sicherstellen. Auch nach der Einschreibung erfolgt eine intensive Betreuung aller Studierender in Form von Tutoren- und Mentorenprogrammen (Tandems aus Hochschullehrerin/Hochschulllehrer und wissenschaftlicher/em Mitarbeiterin/Mitarbeiter), um einen zügigen und erfolgreichen Studienverlauf sicherzustellen.
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